Anikó Glogowski-Merten

Bürokratieentlastungsgesetz IV bringt weitere Entlastung

Anikó Glogowski-Merten; Foto: Michelle Kortz

Im Kampf gegen den so genannten „Bürokratie-Burnout“, der Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltung gleichermaßen belastet, hat das Bundeskabinett heute einen entscheidenden Schritt getan. Mit dem vom Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann vorgelegten Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (BEG IV), werden wirksame Maßnahmen zur Vereinfachung und Entschlackung bürokratischer Prozesse auf den Weg gebracht.

Schluss mit Zettelwirtschaft und unnötigen Kosten

Die Braunschweiger Bundestagsabgeordnete Anikó Glogowski-Merten unterstreicht die Bedeutung dieses Gesetzes: „Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV machen wir einen großen Schritt hin zu einer effizienteren, bürger- und wirtschaftsfreundlicheren Verwaltung. Wir sagen der Zettelwirtschaft den Kampf an, senken die Bürokratiekosten drastisch und sorgen dafür, dass Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger endlich spürbar entlastet werden.“

Für Anikó Glogowski-Merten ist das Bürokratieentlastungsgesetz IV ein entscheidender Schritt, um Deutschland von unnötigen Verwaltungshürden zu befreien und die Voraussetzungen für mehr Wohlstand, Stabilität und Freiheit zu schaffen. Mit Maßnahmen wie der Verkürzung von Aufbewahrungsfristen, der Abschaffung der Hotelmeldepflicht und dem Abbau von Schriftformerfordernissen soll die Wirtschaft um mehr als 3 Milliarden Euro jährlich entlastet werden. Damit leistet das BEG IV einen wesentlichen Beitrag zur Entlastung der Wirtschaft bei einer erwarteten Gesamtentlastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Verwaltung von mehr als einer Milliarde Euro pro Jahr. Der Bürokratiekostenindex wird voraussichtlich auf den niedrigsten Stand seit seiner Einführung sinken.