Anikó Glogowski-Merten

Bundestag stimmt über Änderung des Infektionsschutzgesetzes ab

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben heute zum wiederholten Male über eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes abgestimmt. Ab dem 20. März sollen demnach weiterhin Krisenmaßnahmen regional oder auf Landesebene möglich sein. Dies gilt insbesondere dort, wo es verhältnismäßig und notwendig ist, wie in Pflege-, Krankenhäusern und im ÖPNV. Im Alltagsleben wird es jedoch, sofern die Gesundheitssysteme nicht überlastet sind, so gut wie keine Einschränkungen mehr geben. Als Ampel-Koalition passen wir mit diesem Schritt das Maßnahmenpaket dem veränderten Infektionsgeschehen an. Die Corona-Pandemie hat uns alle vor immense Herausforderungen im alltäglichen Leben gestellt. Die Einschnitte für die Wirtschaft, für Gewerbetreibende und Kulturschaffende waren enorm, finanziell belastend aber zu unserem eigenen Schutze leider notwendig. Mit der nun vorherrschenden Omikron-Variante des Coronavirus und der vorangeschrittenen Impfquote haben sich die Bedingungen zu unseren Gunsten geändert. Zwar bleibt das Virus hochansteckend, die Verläufe sind aber in der Regel milder. „Als FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag haben wir stets darauf beharrt, dass die Einschränkungen für Bürgerinnen und Bürger aber auch für die Unternehmen im Verhältnis zu deren Nutzen stehen müssen. Sie müssen immer wieder überdacht und auf ihre Verhältnismäßigkeit überprüft werden. Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes tragen die Parteien der Ampel-Koalition nun dem milderen Pandemiegeschehen Rechnung und passen das Schutzniveau des Infektionsschutzgesetzes dieser positiven Entwicklung an“, sagt Anikó Merten.