Freihaus-Artikel Juli 2022: Was kann und darf Kunst?
Kunst kann Vieles: Berühren, aufwühlen, auf Missstände hinweisen, Protest beflügeln und Identität stiften. Kunst kann jedoch auch verletzen, Hass schüren und Feindbilder reproduzieren.
Letzteres erleben wir leider gerade auf der Documenta in Kassel. Die Documenta ist eine internationale Ausstellung für zeitgenössische Kunst, die leider immer wieder durch Skandale auffällt. Diesmal ist der Schatten, der durch die antisemitischen Vorfälle auf die Documenta gefallen ist, jedoch sehr groß und der Schaden für das Renommee immens. Die antisemitischen Figuren, die den neusten Skandal losgetreten haben, findet man in dem monumentalen Wimmelbild “People’s Justice“ des Kollektivs Taring Padi – einer Arbeit, die übrigens seit 20 Jahren bereits so existiert. Die Motive, die unter anderem eine Figur mit Schläfenlocken, Reißzähnen und SS-Symbolen am Hut, sowie als Mossad-Mitglieder deklarierte Figuren mit schweineartigen Gesichtsmerkmalen zeigen, sind also nicht neu und dennoch will niemand etwas davon gewusst haben. Weder die Veranstaltenden der Documenta, noch das KünstlerInnenkollektiv ruangrupa, welches die Ausstellung dieses Jahr kuratiert. Bis heute scheint es nicht klar zu sein, wie viele Kulturschaffende tatsächlich auf der Documenta ausstellen, was ein weiteres Indiz der chaotischen Planung und des ausgearteten Schneeball-Systems von Einladungen von Kollektiven zu Kollektiven der diesjährigen Documenta ist.
Grundsätzlich gilt natürlich, dass die beste Lösung für die Situation eine gute, kultursensible Vorauswahl der ausstellenden Kulturschaffenden gewesen wäre. Vorbeugen und vorher prüfen, wer ausstellt, in welchen Kontexten die zu zeigenden Werke stehen und welche Narrative sie reproduzieren. Insbesondere, wenn sie in Deutschland ausgestellt werden. Bei einem Werk wie „People’s Justice“, das bereits 2002 geschaffen wurde, wäre eine solche Prüfung definitiv möglich gewesen. Doch das wurde scheinbar nicht getan, oder zumindest nicht sorgfältig genug. Weder das Werk noch die Einladung der Kollektive scheinen mit der nötigen kulturellen Sensibilität beurteilt worden zu sein.
Deutschland steht durch die Verbrechen des NS-Regimes innerhalb eines sehr spezifischen kulturellen und historischen Kontextes, der uns in die Pflicht nimmt, antisemitische Rhetoriken, Entwicklungen und eben auch Darstellungen genauestens zu betrachten und ihnen entgegenzuwirken. In Anbetracht dieser Verantwortung ist es richtig gewesen, das Werk abzubauen, um klarzustellen, dass antisemitische Darstellungen ohne die nötige kritische Kontextualisierung nicht ausgestellt werden können. Dies hätte jedoch auch ohne weitere Inszenierung, wie die Verhüllung durch schwarze Vorhänge, geschehen können.
Verantwortung will nun jedoch niemand wirklich übernehmen - weder der Aufsichtsrat, allen voran der Aufsichtsratsvorsitzende Oberbürgermeister Geselle, noch das Kollektiv ruangrupa. Ebenso wenig wollen die in die Ausstellung involvierten Kollektive ihren Arbeitsprozess transparent machen. Dieses Verhalten scheint ein weiteres Problem bei der Arbeit mit und innerhalb von Kollektiven. Durch möglichst viele Involvierte (und zur Arbeit an der Ausstellung Eingeladene) verteilt sich die gefühlte Verantwortung so weit, dass sich niemand mehr verantwortlich fühlt, sie zu übernehmen.
Die Freiheit der Kunst und ihre Autonomie steht jedoch nicht in einem luftleeren Raum, sondern immer in einem gesellschaftlichen Kontext, der für eben diese Freiheit eine Verantwortungsübernahme einfordert. Damit einher geht eine andauernde, selbstkritische Reflexion der eigenen Inhalte und Werte, sowie deren Wirkungen und Folgen.
Die Verantwortlichkeit für das eigene künstlerische aber auch kuratorische Schaffen muss also immer gegeben sein; insbesondere wenn dafür mehrere Millionen an Steuergeldern zur Verfügung gestellt werden. Auch in der Kunst. Auch auf der Documenta.